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  • Emissionskosten und Preisänderungsformel –
    Die Basis für Ihren Fernwärmepreis

    Die Energiewende schreitet voran – und FVS geht dabei mit gutem Beispiel vorweg!

    Bis 2038 wird Deutschland aus der Energieerzeugung aus Kohle aussteigen. Fernwärme von FVS kommt bereits ab dem kommenden Jahr ohne Energie aus Steinkohle aus. Stattdessen haben wir bereits vor längerer Zeit begonnen, schrittweise andere Wärmequellen zu erschließen: Am Standort Völklingen-Fenne hat Iqony bestehende Gasmotoren, die nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung Strom und Wärme zugleich produzieren und deshalb besonders effizient sind, modernisiert. Zudem sind in Völklingen und Saarlouis neue, erdgasbefeuerte Heizwerke entstanden und gemeinsam mit dem Entsorgungsverband Saar (EVS) erschließen wir aktuell die Abfallverwertungsanlage Velsen als neue Wärmelieferantin für den FVS.

    Was bedeutet das für unsere Kunden?

    1. Die CO2-Bilanz unserer Wärmeversorgung verbessert sich weiter!

    2.  Weil unsere Wärmeerzeugung künftig nicht mehr auf dem Energieträger Steinkohle basiert, müssen wir unsere Preisänderungsformel anpassen. Künftig berücksichtigt diese nicht mehr einen Preisindex für Steinkohle, sondern andere Preisindizes. Diese werden vom Statistischen Bundesamt, also von unabhängiger, dritter Seite, bereitgestellt und sind jederzeit im Internet einsehbar.

    3. Diese Tarifumstellung erfolgt für alle unsere Fernwärmekunden kostenneutral zum 1. Oktober 2021. Für das laufende Abrechnungsjahr 2021 entstehen also keine zusätzlichen Kosten!

    4. Ab Januar 2022 wird auch für unsere Fernwärme eine CO2-Abgabe gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) fällig. Dank des für unsere Fernwärmekunden faktisch bereits erfolgten Kohleausstiegs fallen die damit bedauerlicherweise verbundenen Mehrkosten für Sie entsprechend geringer aus. Grundsätzlich gilt: FVS hat auf diese Preiskomponente keinen Einfluss. Sie ergibt sich vielmehr aus gesetzlicher Vorschrift und wird künftig jährlich angepasst.

    Was bedeuten die anstehenden Änderungen für Sie?
    Werfen Sie gerne einen Blick auf unsere Modellrechnung:

    Die Fernwärme-Verbund  Saar GmbH wird für die Weiterberechnung der CO2-Kosten auf Grundlage des BEHG einen standortspezifischen Emissionspreis einführen. Der Startwert des Emissionspreises für den Wärmeverbrauch beträgt zum 1. Januar 2022: 0,280 ct/kWh.

    Zum Vergleich:
    Emissionswert Erdgaskesselanlage = 0,606 ct/kWh
    Emissionswert Ölkesselanlage = 0,798 ct/kWh

    Grundlage für die Einführung sind die vereinbarten Regelungen (Preisänderung bei besonderen Verhältnissen) in Ihrem Fernwärmeliefervertrag.

    Wie berechnen sich die jährlichen Emissionskosten gemäß BEHG und der Emissionspreis?

    Die jährlichen Kosten berechnen sich als Produkt aus dem Emissionspreis und der verbrauchten Fern­wärmemenge im Abrechnungszeitraum.

    Beispiel Emissionskosten für das Jahr 2022:
    Emissionspreis im Jahr 2022 gemäß Revisionsformel Tarifblatt : 0,280 ct/kWh
    Verbrauch Fernwärme im Jahr 2022:  20.000  kWh
    Emissionskosten: 0,280 ct/kWh * 20.000 kWh = 5.600 ct = 56,00 €

    Zum Vergleich:
    Emissionskosten Erdgaskesselanlage : 0,606 ct/kWh * 20.000 kWh = 12.120 ct = 121,20 €
    Emissionskosten Ölkesselanlage : 0,798 c/kWh * 20.000 kWh = 15.960 ct = 159,60 €

    Alle Angaben verstehen sich netto, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

    Die wichtigsten Fragen & Antworten
    • Wie wird unser Fernwärmepreis gebildet? – Grundlagen der Preisbildung/-anpassung?

      Zentraler Bestandteil der Fernwärmelieferverträge sind u.a. Preisänderungsformeln. Ihr Fernwärmepreis wird durch diese bestimmt und orientiert sich u. a. an den einge­setzten Brennstoffen und deren Entwicklungen auf dem Energiemarkt. Die Formeln bestehen aus verschiedenen, vom Statistischen Bundesamt veröffent­lichten Indizes (www.destatis.de). Die Entwicklung dieser Indizes in den Formeln bestimmen so Ihren FW-Preis. Aktuelle Werte und weitere Details sind in unseren Tarif- und Preisblättern unter Presse/Downloads Link zu www.fvs.de/de/presse-downloads aufgelistet.

    • Wie setzen sich Ihre Fernwärmekosten zusammen?

      Fernwärmekosten setzen sich je nach Tarif aus folgenden Preiskomponenten zusammen:

      • Einem Grundpreis,
      • und/oder einem Arbeitspreis,
      • und – neu ab dem 01. Januar 2022 – einem Emissionspreis für die abgenommene Wärmemenge,
      • sowie aus einem jährlichen Ver­rechnungspreis für die Messeinrichtung.

      Aufgrund der langen Vertragslaufzeiten bei Fern­wärme wird die Höhe dieser Preise anhand von mathematischen Formeln und statistischen Indizes berechnet, den so genannten Preisänderungsformeln. Die Fernwärmepreise ver­ändern sich vierteljährlich jeweils zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres auf Grundlage dieser Preisänderungsformel.

    • Was ist eine Preisänderungsformel?

      Fernwärmeversorgungsverträge werden auf Basis der AVBFernwärmeV mit einer Erstlaufzeit von zehn Jahren abgeschlossen. Da die Kostenentwicklung über einen so langen Zeitraum nicht vorhersehbar ist, sind in allen Fernwärmeverträgen der FVS Preisänderungsformeln ent­halten. Sie dienen dazu, Verträge zukunftssicher für beide Vertragspartner zu gestalten, in dem die Preisbestandteile der Verträge mit Hilfe von mathematischen Formeln an die Verän­derungen von Rahmenbedingungen angepasst werden. Dazu werden allgemeine statistische Indizes, wie z. B. die Entwicklung von Lohnkosten, verwendet. Dadurch können sich die Preise je nach Situation nach oben oder nach unten entwickeln.

    • Warum wird die Preisänderungsformel verändert?

      Die aktuelle Fernwärmepreisänderungsformel der FVS besteht seit April 2019. Eine Anpassung ist unter anderem aufgrund der Vorgabe des Gesetzgebers, dass die Preisänderungsformeln sowohl die Kosten der Wärmeerzeugung, als auch die Situation auf dem Wärmemarkt ab­bilden müssen erforderlich. Des Weiteren ist eine Anpassung aufgrund der Regularien des Emissionshandels erforderlich, der den Ausstoß von CO2 aus fossilen Quellen mit Kosten be­legt. Die Kosten für CO2-Zertifikate werden künftig in den Preisänderungsformeln berück­sichtigt. Für uns sind die neuen gesetzlichen Regelungen Ansporn, grüne, CO2-arme Wärme­lösungen zu schaffen. So beschäftigen wir uns seit längerem intensiv damit, die aktuell kohle­basierte Fernwärmeversorgung im Saarland mittelfristig auf grüne Wärme-/Abwärmequellen umzustellen und den Anteil der CO2-Kosten für die Fernwärmenutzerinnen und -nutzer lang­fristig zu minimieren.

    • Sind andere Energieträger wie Erdgas oder Erdöl auch von CO2-Emissionskosten betroffen?

      Ja, denn am 01.01.2021 ist die Regelung zur CO2-Bepreisung aus dem Brennstoffemissions­handelsgesetz (BEHG) in Kraft getreten. Das Gesetz belegt die CO2-Emissionen aus Heizöl, Erd­gas, Benzin und Diesel mit einem jährlich steigenden Preis pro ausgestoßener Tonne CO2.

    • Wird es mit den neuen Tarifen / der neuen Preisänderungsformel teurer?

      Nein, die Umstellung der Preisänderungsformel zum 01.10.2021 erfolgt preisneutral.

      Hierzu wird die neue Preisänderungsformel so gestaltet, dass für das 4. Quartal 2021 der Wärmearbeitspreis nach der neuen Formel sich in gleicher Höhe wie nach der alten Formel ergibt. Für das Jahr 2021 erhebt FVS noch keinen zusätzlichen Emissionspreis, was einen deut­lichen Vorteil für unsere Kunden darstellt.

      Die Preisberechnung für die Fernwärmelieferung erfolgt ab dem 01. Januar 2022 über die o. g. neue Preisänderungsformel. Hieraus ergeben sich dann jeweils die gewohnten viertel­jährlichen Preisanpassungen.

    • Was ändert sich nicht?

      Laufzeiten, Kündigungsfristen und sonstige Rahmenbedingungen, die in Ihrem Fernwärmever­sorgungsvertrag vereinbart sind, ändern sich nicht.


    Haben Sie Fragen zur Anpassung der Preisänderungsklausel oder der künftigen Einbeziehung der Emissionshandelskosten? Dann sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne!